Alle Formen der Geldanlagen, die deutsche Privatbanken ihren Kunden anbieten, sind durch die gesetzlichen Einlagensicherungsfonds geschützt. Oft garantieren Banken mit einer freiwilligen Einlagensicherung auch noch darüber hinaus für die Sicherheit der Anlagen. In Deutschland gilt die gesetzliche Einlagensicherung in der jetzigen Form seit 2010. Damit übernimmt der Staat das Ausfallrisiko für private Sparer in nicht unerheblicher Höhe. So soll auch verhindert werden, dass es im Fall eines Bankenkonkurses zu panischen Versuchen kommt, Bargeld abzuheben.
Die gesetzlichen Einlagensicherungsfonds garantieren die Sicherheit der Sparanlage in Höhe von 100.000 Euro pro Person und je Institut. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften sind zu 90 Prozent abgesichert, allerdings nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. Wird ein Gemeinschaftskonto geführt, gilt die Einlagenhöhe für jede Person. Ehepaare erhalten also 200.000 Euro Entschädigung.
Voraussetzungen für den Schutz durch die gesetzliche Einlagensicherung
Die Mitgliedschaft in den Einlagensicherungsfonds ist Voraussetzung dafür, dass eine private Bank mit ihrer Tätigkeit beginnen darf. Organisiert wird die Einlagensicherung von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), die sich durch Beiträge der privaten Banken und Bausparkassen finanziert. Die gesetzliche Einlagensicherung unterliegt der Aufsicht der BaFin, der Bundesagentur für Finanzdienstleistungsaufsicht. Diese überwacht auch die Auszahlungen der Einlagen im Entschädigungsfall.
Wie die Einlagensicherung ihrer Sparanlage organisiert ist, erfahren Bankkunden bei einem Blick in die Sparbedingungen. Die gesetzliche Absicherung gibt es nur für Privatkunden und kleinere Unternehmen. Regelungen dazu sind in den Vorschriften des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz genau festgehalten.
Einlagensicherung bei Sparkassen und Volksbanken
Sparkassen in Deutschland sichern die Einlagen ihrer Kunden durch die Mitgliedschaft im Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu einhundert Prozent. Ebenfalls in voller Höhe sind die Einlagen bei den Genossenschaftsbanken geschützt, hierfür steht der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ein.
Im Internet bieten viele ausländische Banken ihre Dienstleistungen an. Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes gibt es für alle Staaten ähnliche Regelungen für die gesetzlichen Einlagensicherungsfonds. Kunden, die online bei solchen Kreditinstitute ihr Konto führen möchten, sollten stets in die Kontenbedingungen schauen und auch den Sitz der Bank erfragen. Gute Banken weisen in ihren Angeboten ausdrücklich auf die bestehende Einlagensicherung hin.