Lastschriftverfahren

Das Lastschriftverfahren ist ein Zahlungsinstrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, das durch die steigende Zahl der Onlinekäufe in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Dabei werden vereinbarte Geldbeträge vom Bankkonto des Schuldners an das Konto des Zahlungsempfängers transferiert. Im Gegensatz zu einer Überweisung beauftragt aber nicht der Schuldner seine Bank, die Transaktion auszuführen, sondern der Gläubiger.

Das neue SEPA Lastschriftverfahren

Mit der Einführung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs (SEPA) können Bankkunden das SEPA Lastschriftverfahren nutzen. Spätestens im Jahr 2016 wird das bisher gern genutzte Einzugsermächtigungsverfahren abgelöst sein. Bei der SEPA-Lastschrift muss dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat schriftlich erteilt werden. Die Übertragung kann auch per Fax erfolgen. Ob die Bank jedoch ein Online-Mandat akzeptiert, kann sie selbst entscheiden. Das Mandat kann für eine einzelne Transaktion, aber auch für monatlich wiederkehrende Aufträge erteilt werden. Das Lastschriftverfahren wird daher besonders gern von Unternehmen genutzt, die regelmäßig gleichbleibende Beträge von ihren Kunden einfordern.

Abläufe im Lastschriftverfahren

Die Abläufe im Lastschriftverfahren sind einfach. In der Regel erhalten die Kunden ein Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, in dem sie ihre Bankdaten eintragen und mit ihrer Unterschrift dem Einzug der Forderung zustimmen. Bei wiederkehrenden Einzugsterminen wird meist auch das monatliche Datum für die Kontobelastung ausgewählt. Der Gläubiger legt dieses Mandat seiner kontoführenden Bank vor, er stößt einen Lastschrifteinzug an. Das kann mit Belegen erfolgen, aber inzwischen hat sich der Online-Lastschrifteneinzug bewährt.

Die beauftragte Bank belastet mit dem vereinbarten Betrag das Konto des Schuldners und schreibt das Geld dem Lastschrifteneinreicher gut. Bei Lastschriften, die nicht monatlich erfolgen, sind die Gläubiger verpflichtet, den Vertragspartner über den Einzug der vereinbarten Summe in den kommenden Tagen schriftlich hinzuweisen. Hierfür reicht auch der Hinweis auf einer Rechnung, dass der Betrag vom Konto abgebucht wird. Damit soll dem Schuldner Gelegenheit gegeben werden, sein Konto ausreichend zu decken. Nicht genutzte SEPA-Mandate verfallen nach 36 Monaten.

Mangelnde Kontodeckung und unberechtigte Lastschriften

Lastschriften, die aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht eingezogen werden können, müssen zurückgewiesen werden. Für diese Rücklastschriften dürfen Banken dem Kontoinhaber keine Gebühren berechnen. Lastschrifteinreicher dürfen jedoch die Kosten, die ihnen durch den nicht ausgeführten Geldeinzug entstanden sind, an den Gläubiger weitergeben.

SEPA-Lastschriften, die unberechtigt vorgenommen wurden, können innerhalb von 8 Wochen widerrufen werden. Erfolgte der Einzug ohne Autorisierung des Kontoinhabers, hat dieser sogar 13 Monate Zeit, den Betrag zurückzufordern. Stellen Bankkunden Transkationen auf ihrem Konto fest, die sich nicht beauftragt haben, sollten sie sich dennoch sofort mit ihrem Kreditinstitut in Verbindung setzen.